An unserem Standort in der Marktstraße 80 in 37115 Duderstadt bieten wir Ihnen das gesamte Spektrum notarieller Tätigkeiten an. Unser Notar Manuel Künemund berät und unterstützt Sie beim Kauf einer Immobilie, bei der Gestaltung eines Ehevertrages, bei der Adoption eines Kindes, bei der Gestaltung eines Testaments oder eines Erbvertrages, beim Erbscheinsantrag oder der Nachlassverteilung.

Anders als ein Rechtsanwalt vertritt ein Notar nicht eine bestimmte Partei, sondern ist ein unabhängiger und unparteiischer Verwalter. Aufklärung und Belehrung sind eine der wesentlichen Amtspflichten des Notars. Für die Ausübung seiner Amtstätigkeit steht dem Notar ein Dienstsiegel zur Verfügung. Der Notar wird auf Lebenszeit bestellt. Spätestens am Ende des Monates der Vollendung seines 70. Lebensjahres tritt er kraft Gesetzes durch Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand. So hat der Amtsvorgänger Hans-Peter Menge sein Amt zurückgegeben. Er unterstützt derzeit jedoch noch tatkräftig als Rechtsanwalt und als Notarvertreter bei Abwesenheit von Herrn Künemund.

Der Schwerpunkt notarieller Tätigkeit ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften und von Tatsachenfeststellungen, wie beispielsweise Beglaubigungen, Feststellungsurkunden und Wechselproteste.

Die Kerntätigkeit des Notars bezieht sich insbesondere auf:

Grundstücksrecht (v. a. Gestaltung von Grundstückskaufverträge, Bestellung von Grunddienstbarkeiten und Grundpfandrechten).

Erbrecht (Beurkundung von Testamenten, europäische Nachlasszeugnisse, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen,
Pflichtteilsverzichten und Erbausschlagungen).

Familienrecht (Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Erklärungen im Kindschaftsrecht, wie
Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Sorgeerklärungen.

Gesellschaftsrecht
(Gründungen von GmbHs und Aktiengesellschaften, Umwandlungen, Satzungsänderungen, Handels- und Vereinsregisteranmeldungen, auch für Zweigniederlassungen von Gesellschaften nach ausländischem Recht und sonstige Anmeldung beim Handelsregister, wie Änderungen der Gesellschafter und Geschäftsführer.

Die Gebühren des Notars richten sich dabei nach den gleichen Regeln, wie die gerichlichen Gebühren. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben, was die Unabhängigkeit des Notars sicherstellen soll.

Wir bieten Ihnen bei allen notariellen Themen eine zügige Abwicklung und kompetente Beratung. Häufig stellt sich in diesem Zusammenhang heraus, dass das Ziel der Mandantschaft auf anderer Weise wirtschaftlicher und effizienter durchgesetzt werden kann, als dies zunächst angedacht war. Eine eingehende Besprechung des individuellen Problems ist daher unerlässlich.

Termine bei uns können Sie gerne telefonisch unter 05527/ 5959 vereinbaren oder senden Sie uns eine Email an:

notar(at)kanzlei37.de


Da der Notar auf die Ausübung seiner Amtstätigkeit in seinem Gerichtsbezirk beschränkt ist, können wir lediglich Beurkundungen innerhalb des Gerichtsbezirks des Amtsgerichts Duderstadt vornehmen. Sofern Sie andernorts einen Notar suchen, können Sie hier suchen:

www.notar.de